2014.06.26_1
Ja Cornelia, Sie haben schon richtig verstanden, wollen es aber nicht so recht glauben – mir ging es anfänglich ganz genauso….
9. Weil erfahrungsgemäß der „gezählte Selbstverbrauch“ so zwischen 20 bis 30 % der gesamten selbst erzeugten PV-Leistung liegt, finanziert jeder PV-Betreiber über seinen UNGEZÄHLTEN Selbstverbrauch SÄMTLICHE EE und alle Abgaben anteilig mit. Je mehr er / sie also davon unvermeidlich „abzapft“, desto größer ist seine individuelle „Förderung“ der EE
Genau dies ist die „Quintessenz“ ! Ja, ich meine nicht nur, ich weiß, für jede kWh selbst verbrauchter Leistung wird 100% der jeweils aktuellen Umlage bezahlt !
*Ausgenommen lediglich alle die von 2010 bis Anfang 2012 die gemessenen selbstgenutzte Leistung in zwei abgestuften Einspeisevergütungen (reduziert) bezahlt bekommen. Darauf wird bei privater Nutzung die Umsatzsteuer erhoben ! Also all jene die „freiwillig“ die „Überschusseinspeisung“ statt der „Volleinspeisung“ gewählt haben !
Hier eine Info dazu :
viewtopic.php?f=98&t=116#p379Seit es diese Umlage gibt (1998) zahlen (+beinahe) alle Betreiber von PV-Kleinanlagen über ihren kompletten Eigenverbrauch 100% des für alle Haushalte gültigen Umlagebetrags der anfänglich bei 25% (bezogen auf den „Bruttostrompreis“) und heute bei über 50% (? 52%) liegt.
Mit „individueller Förderung“ habe ich lediglich ironisch andeuten wollen, je höher der Eigenverbrauch bei gleichzeitiger PV-Leistung ist, desto höher ist selbstverständlich auch diese unvermeidbaren, also zwangsläufige „Förderung“ alle EE auch durch die PV-Kleinanlagenbetreiber.
Wer also 100% seiner gegenwärtigen Leistung selbst verbraucht, zahlt den denkbar höchsten (individuellen) „Förderbetrag“
gleich selbst. Klar, das kommt nicht ständig vor, so kann man davon ausgehen (aus empirischen Daten), es sind wischen 20 bis max. 30% Eigenverbrauch auf den gesamten Jahresertrag bezogen. Wer sich „länger außer Haus“ befindet und daher praktisch keinen Verbrauch hat (Urlaub z.B.), zahlt jedenfalls in dieser Zeit keine Umlagen, weil keinerlei „Verbrauch“ mit PV-Produktion zusammenfällt !
Zu dieser Erkenntnis, sollte diese Pressemitteilung des BDEW vom 25.06.2014 :
http://www.verbaende.com/news.php/Hilde ... le?m=97176in sofern „hilfreich sein“ dort findet sich u.a. die Sätze :
„Auch das Bürokratie-Argument gilt nicht. Geeignet wäre eine pauschalierte Abrechnung der EEG-Umlage auf Basis der installierten Leistung ohne großen bürokratischen oder technischen Aufwand.“
/ ZITAT
Damit wird klar, BDEW weiß sehr wohl das es Eigenverbrauch auch bei Anlagen ohne speziellen Zähler gibt – wie sonst könnten die eine Pauschale fordern ? Das (wie oben ausgeführt) bereits immer schon gezahlt wird, ist denen wohl ebenfalls bekannt.
Wie sonst sollte man dies sonst verstehen :
„Künftig beträgt die Umlagepflicht für die Eigenversorgung aus neuen Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen 40 Prozent. Im Interesse eines gleitenden Einstiegs in diese neue Regelung beträgt der Umlagesatz für diese Anlagen zunächst bis Ende 2015 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent. Diese Prozentsätze sollen nur in diesen Jahren gelten. Anlagen, die in diesen Jahren in Betrieb genommen werden, sollen ab 2017 auch die Umlage in Höhe von 40 Prozent zahlen. Alle anderen Anlagen sollen 100 Prozent zahlen“
Das für mich erstaunliche ist dabei, 30 / 35 / 40 Prozent wäre eine Verringerung der bislang stillschweigend gezahlten Umlage (jedenfalls für „Neuzugänge“) Dies (von „uns“) zu bekämpfen, macht in Kenntnis der Tatsachen, eigentlich wenig Sinn. Dadurch wird de facto ein wenig ausgeglichen was durch inzwischen sehr niedrige Einspeisetarife die Amortisation in die Investition für eine eigene netzgebundene PV erheblich hinauszögert.
Im Grund könnte der BDEW hoffen, alles bleibt wie es war und der Eigenverbrauch würde belastet wie „schon immer“ immer. Legt man eine Pauschale von fixen 30% auf die Bruttojahreserzeugung fest, wäre das eine „Verbesserung“ in deren Sinn – keine Verwaltungskosten, einfach 30% der „Brutto-Volleinspeisung“ mal aktuellem Umlagebetrag und jeder greift davon ab was „ihm zusteht“ ……
Falls noch Interesse besteht, hier habe ich die Umlage detailliert aufschlüsselt.
viewtopic.php?f=56&t=126 Um so jeden Aspekt der Umlage „sichtbar“ zu machen.