März 2014

Eigene Antworten im Blog des "Sonnenflüsterer"

30. März 2014 „Selbstverbrauchserfassung“

Beitragvon admin » Fr 4. Apr 2014, 10:52

Im Grund lässt sich beinahe alles im WEB finden – die Seite "e-schaltplan.de" zeigt sowohl den Stromlaufplan für nicht erfassten „Selbstverbrauch“, als den dort als „Direktverbrauch“ bezeichneten „erfassten Selbstverbrauch“ bei kleineren PV-Anlagen.

Das dort „... Photovoltaik-Anlagen die ab April 2012 ans Netz gehen...“ steht, bedeutet nicht, dass es davor andere Anschlussschemata gegeben hätte.

Wie der zweite Stromlaufplan aussieht habe ich selbst noch einmal gezeichnet, weil a) keine fremden Inhalte (hier Bilder) einfach kopieren darf, weil unsicher sein kann, ob der LINK morgen noch zum Ziel führt und c) weil in diesem Fall gleich sichtbar sein soll was den Unterschied ausmacht. Dabei lasse ich einige der Komponenten die für das Verständnis wie der „Weg“ des PV-Strom hier aussieht, nicht zwingend notwendig sind :

Überschußeinspeisung_k.jpg


Das Ganze ist eine „Überschusseinspeisung“ - nur die nicht selbst genutzte PV-Leistung wird ins Ortsnetz eingespeist. Das kann alles zwischen Null und 100% der momentan verfügbaren Leistung aus einer PV-Anlage sein.

Bemerkenswert, obwohl nur der „Überschuss“ überhaupt technisch und physikalisch das Anwesen des PV-Betreibers verlässt, wird der private Verbrauch mit der vollen MwSt belastet. Ein fiskalisches Konstrukt um auch diese Eigenleistung mit einer Steuer zu belegen. Wieso gegenwärtig über eine zusätzliche Abgabe auf den Selbstverbrauch – also die Nutzung auch eine vollkommen eigenfinanzierte und auf privatem Grund betriebene Anlage weiter zusätzlich belastet werden soll, kann nur im Gehirn eines Politiker nachvollzogen werden.

Mit gleicher Begründung könnte jede Maßnahme zur Einsparung und oder Nutzung von Luft, Niederschlagswasser und Sonne zur staatlichen Einkommensquelle deklariert werden. Wer sein Haus dämmt, spart Energie ein, die ansonsten durch Verbrauch fossiler Stoffe eine fiskalische Einnahmequelle darstellt. Wer seine eigenen Tomaten zieht und auf den Einkauf „steuerlich wertvoller Tomaten“ aus dem laden verzichtet, wird künftig steuerpflichtig.

Eigenleistung am eigenen Haus, wird steuerpflichtig – genug des Irrsinns – doch genau das stellt diese Form der staatlichen Abzocke dar. Das dabei erhebliche Kosten an anderer Stelle vermieden werden ist in den Augen der „genialen Politiker“ nichts als eine weitere Verhinderung von Steuereinnahmen.

:roll: [color=nicht erlaubt] Leider funktionieren diese SMA - Links nicht mehr - stattdessen völlig unübersichtliche Werbung - mal sehen ob ich irgendwo eine vergleichbare Quelle finde.....[/color]

Inzwischen habe ich einen anschaulichen interaktiven Flash von SMA gefunden, der einfach und anschaulich zeigt was bei einer Selbstverbrauchserfassung tatsächlich im Hausnetz passiert.
Der Flash mit dem Titel Wohin fließt der Strom :?: sollte auch einem Laien ein verständliches "Bild" bieten.

Schön wäre es, wenn so ein Flash ebenfalls "interaktiv" zeigen würde was mit dem "PV-Strom" passiert, wenn es sozusagen "rechts und links von einer PC-Installation" jeweils Nachbarn gäbe. Danach würde jeder verstehen was zu derzeitigen Ausbaugrad von PV-Anlagen in Ortsnetzen "zusätzlich notwendig ist" - nichts ".

Wer den o.v. Flash finden möchte, kann das hier tun : Expertenwissen nun ja, viele Laien wird das eher abschrecken - da man / frau sich in den seltensten Fällen selbst als Experten sehen wird. :roll: Dennoch dieser Abschnitt bietet einiges auf 5 weiteren Seiten. Wer sich in diese Thema einarbeiten möchte, bekommt dort notwendige Informationen
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19. April 2014 Nachtrag

Beitragvon admin » Sa 19. Apr 2014, 11:49

Bei soviel versammeltem Sachverstand muss ich meinen ganzen Mut zusammennehme um auf etwas hinzuweisen, was mir vor einiger Zeit erst klar wurde.

Außer mir mag das ja jeder schon gewusst haben, dennoch sollten die folgenden Tatsachen nachdrücklich publiziert werden :

Wer ohne die sog. „Selbstverbrauchserfassung“ (also einer Anlage mit einem mit einem „Zweirichtungszähler“ = Bezugszähler + Einspeisezähler ) im öffentlichen Netz „online ist“ („nur“ über den „Ertragszähler (PV-Zähler)), zahlt für jede selbst erzeugte kWh aus seiner eigenen PV die volle „Dröhnung“ ganz wie jeder andere, der einfach Strom von seinem EVU bezieht.

Ich muss an dieser Stelle wohl kaum wiederholen was da auf dem jeweiligen EVU-Tarif „obendrauf“ ist – MwSt und, und, und....

[color=nicht erlaubt]Wieso soll so jemand eigentlich nochmal zusätzlich für den Selbstverbrauch belastet werden ? [/color]Liefert er je nach Jahr der Inbetriebnahme seiner PV-Anlage ins jeweilige Ortsnetz. Das ich dabei von den Dachanlagen rede, dürfte hier wohl klar sein.

Rechnerisch sieht das so aus – wer in der Zeit wo sein PV Energie produziert (klar nur da !) - nutzt seinen eigene Leistung, wenn während dieser Phase in seinem Haushalt el. Geräte in Betrieb sind. Dabei ist es völlig gleichgültig was er (sozusagen „ungezählt) damit anstellt ! Das dies auf Grund eines fehlenden Zählers nicht physikalisch nachweisbar stattfindet, ändert nichts daran, das dies rein rechnerisch dennoch genau so passiert. Eine kWh die gerade im eigenen Haushalt „verbraten“ wird fließt lt. „Ertragszähler“ ins Ortsnetz. Im Grund erhält der Betreiber einer PV-Anlage damit später lediglich den Differenzbetrag zu seiner „eingespeisten“ aber gleichzeitig selbst verbrauchten kWh zurück.

Jedenfalls alle, die ihre Anlagen bis 2011 in Betrieb genommen haben. Danach (>2011) ergibt sich rechnerisch bereits ein Minusbetrag. Dieser „Punkt“ verschiebt sich „rückwärts“, weil sich der Bruttobetrag (Bezugskosten) „bekanntlich“ jährlich erhöht. Es wird nur wenig „mehr“ bedürfen, bis auch Anlagen die 2011 „ans Netz“ gingen, sich von „neutral“ nach „minus“ hin „entwickeln“. Wohl bemerkt das betrifft „lediglich“ den selbst verbrauchten Anteil der eigenen PV-Produktion.

Wer zwischen Januar 2009 und 31.01.2012 seine PV-Dachanlage in Betrieb genommen hat, kann (noch immer) eine „Selbstverbrauchserfassung“ betreiben. Damit wird die selbst genutzte Leistung über einen Zweirichtungszähler indirekt erfasst (indirekt heißt, die rechnerische Differenz zwischen Ertragszähler und Einspeisezähler ergibt den Eigenverbrauch). Diese so errechenbare Leistung unterteilt sich in Leistung bis einschließlich 30% und Leistung über 30%. Der Prozentsatz errechnet sich aus der auf dem „Ertragszähler“ aufgelaufenen Jahresproduktion (100%) der selben PV-Anlage.

Im Gegensatz zur Vergütung der vollständig dem Ortsnetz zugeführten Leistung, ist die „Selbstverbrauchsvergütung“ ein entsprechend dem Jahr bzw. dem Monat der Inbetriebnahme reduzierter Betrag pro kWh.

Ein konkretes Beispiel (die PV-Anlage ging zwischen dem 1. Januar und dem 31.Dezember 2011 in Betrieb), für nicht selbstgenutzte Einspeisung werden 0,2874 € bezahlt. Für selbstgenutzte Leistung (bis 30% des Gesamtertrags) werden davon je kWh 0,1638 € abgezogen und damit pro kWh 0,1236 € bezahlt. Wurden mehr als 30% der produzierten Leistung selbst genutzt, werden von den 0,2874 € je kWh 0,1200 € abgezogen und damit pro kWh 0,1674 € bezahlt.

Dient der so ermittelte „Selbstverbrauch“ gewerblichen Zwecken, ist der Vorsteuerabzug möglich. Wird der „Selbstverbrauch“ jedoch im privaten Haushalt erzielt, wird (es handelt sich hier ja um den „Endverbraucher“) die jeweils gültige MwSt für die gesamte selbst erzeugte und privat verbrauchte Leistung fällig.

Erstaunlich, weil physikalisch unumstößlich – die Energie hat ja zu keinem Zeitpunkt das „EVU-Ortsnetz“ genutzt – kann keine der sonstigen „Abgaben“ dafür erhoben werden. Andererseits führt die Messmethode (über den Ertragszähler) zur Steuerpflicht für Privatanwender !

Soweit ich mir das erkläre (das mag ja falsch sein) ist alles aus Sicht der Finanzbehörde korrekt, im Grund ist es eine Selbstentnahme eines selbst produzierten Produkts. Etwa so, ein Apfelproduzent, „entnimmt“ seiner Produktion zum privaten Verbrauch höchst offiziell Äpfel die NICHT aus seinem Hobbygarten stammen. Wer also „seine Dachäpfel“ verkaufen möchte, wird eben auch steuerpflichtig – zum Glück ist deren Wert reduziert (jedenfalls bei diesen Verträgen).

Bin nur ich bis zu dieser Erkenntnis „quasi auf dem Schlauch gestanden“ - war das allen Beteiligten so klar ?

Wer den (vereinfachten) Stromlaufplan „Selbstverbrauchserfassung“ sehen möchte, kann das gerne im Beitrag darüber tun. Der entspricht im übrigen sinngemäß meiner eigenen Anlagen Dokumentation.
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22. April 2014 (noch ein Nachtrag)

Beitragvon admin » Di 22. Apr 2014, 13:10

Hallo Erhard,

ich kann mich nun mal nicht „kurzfassen“ :roll: daher nutze ich mal meinen eigene „WEB-Space“ für eine etwas längere Antwort : Die Welt ist eine Registrierkasse.

Wer also wissen möchte was mir da wieder mal aus der Feder, äh Tastatur „geflossen ist“, mag dem o.g. Link folgen...... Dort habe ich auch einen Link zu meinem „Leserbrief“ bei PROTEUS SOLUTIONS „Björn-Lars Kuhn“ (Leitartikel: Strom wird voraussichtlich teurer - Kapazitätsmarkt Strom soll im Oktober starten) hinterlassen, dieses ewige Gesappere (hier eines „namenlosen“ Zeitgenossen) der leider wohl nix verstanden hat, kann eigentlich nur mit Ironie begegnet werden.


OFFENE FRAGEN
Ach noch etwas anders – „ist da draußen“ - niemand, der meine Gedanken zum wie immer selbst genutzten eigenen PV-Strom, endlich mal anzweifelt, mir erklärt ich liege daneben ?

Oder was ich mal eher vermute, keinem ist das so recht aufgefallen, „wir alle“ (also mindestens jene welche) auf dem eigenen Hausdach eine ans örtliche EVU-Ortsnetz angeschlossene PV-Anlage betreiben, zahlen in jedem Fall für jede selbstverbratene kWh mindestens schon IMMER die volle MwSt, oder bis auf relativ Wenige, ach sämtliche sonstigen Abgaben die ja in 2013 (Strompreisentwicklung für einen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3500 kWh in Cent/kWh laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (Durchschnittswerte)WIKIPEDIA) einen Anteil von 50% ! „betrugen“ wohl auf der Basis „Erzeugung, Transport, Vertrieb = 0,1432 €/kWh + eben dieser 50% (die andere Hälfte) zu 0,2873 €/kWh „mutieren“.

Mit welcher hirnrissigen Begründung soll da nochmal „etwas obendrauf gesattelt werden“ ? :shock: Wer also „unterm Strich“ bereits jetzt weniger Vergütung für seine eingespeiste kWh bekommt, sollte der / die, nicht bald möglichst NICHTS mehr „einspeisen“, was sie zuvor schon selbst verbraucht haben ? Das erfordert selbstverständlich eine wie immer gearteten „Zweirichtungszähler“ (Smartmeter oder 2 Ferraris-Zähler) zusätzlich zum schon vorhandenen Einspeisezähler und als Ersatz / Ergänzung des ebenfalls vorhandenen „Bezugszählers“.

Alle (vermutlich alle nach Januar 2012) bekommen dann nur noch was sie tatsächlich einspeisen bezahlt, zahlen andererseits für den selbstgenutzten Strom „lediglich“ die „anteilige Mehrwertsteuer“ da es bei der „Selbstverbrauchserfassung“ nur zwischen Januar 2010 und Januar 2012 eine Vergütung für den selbst genutzten Strom gibt 0,xxxx €/kWh, dürfte so jedenfalls die Logik 19% von Null €uro ebenfalls Null sein. Damit würde sich die Kosten für Bezugsstrom um die Menge der „eigenverbrauchten“ kWh (Menge x Bezugspreis minus 50%) verringern. Ein echte Herausforderung an alle, die derzeit so tun, als sei nicht erfasster PV-Eigenstrom so zu behandeln, als wäre der in jeder Hinsicht dem Strom aus „fernen Gegenden“ der immer über diverse Netze zum Endverbraucher kommt (wo das einfach so „gehandhabt wird).

Wohlgemerkt an meine Helfer bei der Frage „wohin fließt der PV-Strom physikalisch“, dass ist völlig nebensächlich, weil alles was nicht explizit erfasst wird, wie völliger „Fremdstrom“ behandelt wird. Ach ja, noch etwas, jeder, vor und ab 2011 wird zukünftig bei steigenden Strompreisen in die „Gruppe der Betroffenen“ befördert. Rechnet man dann noch „konservativ“ die jährliche Inflationsrate ein, wird dieses „20 Jahre-Privileg“ immer kleiner, ganz wie bei Renten und allem was zunächst so hübsch anzusehen scheint....

Inzwischen habe ich noch ein paar "passende" Links zu bieten :

Kirchhoffschen Regeln

Kirchhoff - Gesetze "Knotenr & Maschen"

Pressemitteilung BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. "Hildegard Müller zur aktuellen Diskussion der EEG-Novelle" (25.06.2014)
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