Seite 1 von 1

Februar 2015

BeitragVerfasst: Do 26. Feb 2015, 00:41
von admin
Beitrag "Sonnenflüsterer"

Erhard hat geschrieben:Durch den speziellen Stecker kann das Solarsystem nicht an jede x-beliebige SchuKo Steckdose angeschlossen werden. (Wir meinen es wäre ohne Risiko möglich auch über SchuKo Stecker einzuspeisen da beim ziehen des Steckers in 0,1 Sekunden keine Spannung mehr am Stecker anliegt!). Aber wie gesagt des Netzbetreibers Wunsch war uns Befehl!!!


Hallo Erhard,

Das ist im Grund kein „Wunsch“, sondern eine durchaus fachlich vertretbare Anordnung der jeder besser stets folgen sollte ! Hier handelt es sich um einen sog. „fliegenden Anschluss“ Die Klein-PV wird im Gegensatz zu einer fest installierten PV „vorübergehend“ über eine Steckvorrichtung mit der Hausinstallation verbunden.

Der von Dir bereits erwähnte „Einspeisestromkreis“ besteht aus einem normalen 10A Sicherungsautomaten und am Leitungsende aus EINER ! Aufputzsteckdose (Wieland) oder der weitverbreiteten „CEE-WANDSTECKDOSE 230V / 16A, 3-polig ~8.- € “ (das „Gegenstück“ zum blauen „CEE Stecker 230V 3-polig 16 A“ - ~7.- €)

Mit diesem „Trick“ wird die Stromführung „hinter“ die in der Hausverteilung befindlichen bereits vorhandenen Sicherungsautomaten geführt. Unabhängig „woher“ der Strom kommt – vom Bezugszähler oder aber von der Klein-PV, bleibt so die gesamte Schutzfunktion unverändert erhalten. Würde man im „Einspeisestromkreis“ weitere Steckdosen zulassen, könnten sich der Nennstrom des S-Automaten und der maximale Strom aus der Klein-PV unzulässig addieren. Der vorgeschaltete S-Automat würde nicht oder jedenfalls nicht rechtzeitig den Stromfluss BEIDER Stromquellen abschalten. Dies bedeutet mindestens eine potentielle Brandgefahr im Bereich der betroffenen Leitung und oder der angeschlossenen Geräte. Wie realistisch dieses Geschehen sein könnte, ist völlig nebensächlich, allein die Tatsache, dass sich so das Risiko unzulässig erhöht, wird eventuell versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Wer sich den Stromfluss in einer „fest installierten PV“ genau betrachtet, wird zweifellos feststellen, dort fließt der PV-Strom ebenfalls vom Wechselrichter kommend über die relevanten S-Automaten zu den Verbrauchern (völlig gleichgültig ob es sich dabei um eine „Voll- oder Überschusseinspeisung handelt – erstere speist allerdings über den Bezugszähler kostenpflichtig in die Hausverteilung ein).

Würde ich mir eine derartige „Klein-PV“ anschaffen, käme für mich nur die „CCE-Variante“ in Betracht. Zum einen sind alle Bauteile der weitverbreitete Industriestandard und selbst in normalen Baumärkten preisgünstig zu haben. Zum anderen, gibt es eine fertigen „Campingstromadapter 16A CEE - Schuko 230V Stromverteiler (~16.- €)“ der bei ausgesteckter „Klein-PV“ den „Einspeisestromkreis“ vollkommen problemlos wieder für „normale Schukostecker“ nutzbar macht. Wer schon seine „normale Steckdose“ für den Anschluss der „Klein-PV“ verändert, kann so bei Bedarf diesen Anschluss „im Handumdrehen“ wieder nutzbar machen. Sicher gab es Gründe, warum man dort eine Steckdose haben wollte. Sicher ein Kompromiss, aber ein leicht realisierbarer.

Bild dazu unter "Rainer"

Robots_019.jpg

28. Februar 2015

BeitragVerfasst: Sa 28. Feb 2015, 13:55
von admin
Bei dem gestrigen "7. MPS Energie Gespräch Bergstraße am 27.2.2015 „Micro Photovoltaik mit Stecker ohne EEG“ in Heppenheim, ging es ausführlich um die Möglichkeit wie die „Micro Photovoltaikanlage" den "Regeln der Technik" entsprechend sicher für den Anwender installiert - bzw. "fachgerecht" mit der Wohnungsverteilung zu verbinden sei.

Das Publikum war durchaus "gemischt" - Fachleute mit dem Hintergrund "Elektro", waren zwar vertreten, doch mehrheitlich handelte es sich um Laien, welche wohl eine Besonderheit diese Anschlussmethode (über eine besondere Steckvorrichtung) nicht nachvollziehen konnten.

Sichtlich, existierten weiter Zweifel, warum es im sog. "Einspeisestromkreis" keinesfalls weitere Steckvorrichtung geben darf. Ein einfacher Stromlaufplan, der leider nur den Fachleuten eine sehr klare Begründung liefern konnte, war ganz offensichtlich untauglich, von der Notwendigkeit, nur so eine sichere und zugleich fachgerechte = „zulässige“ Verbindung herstellen zu können respektive auch zu dürfen.

:idea: Ungeachtete dieser Verständnisprobleme, wird für die Inbetriebsetzung der „Micro Photovoltaikanlage" und der damit verbundenen Arbeiten ohnedies ein eingetragener Fachbetrieb beauftragt werden müssen. Dieser garantiert die ordnungsgemäße Installation entsprechend aller relevanten Normen.

Nun gehe ich davon aus, Wasser und Behälter die überlaufen können, sollte in D jeder verstehen können. Dazu reicht durchaus die ganz normale tägliche „Erfahrungswelt“ aus. Die folgende Grafik dürfte die abstrakten Vorstellungsmöglichkeiten der allermeisten Mitmenschen nicht überfordern :

Wasser.jpg



In den „Behälter“ [color=nicht erlaubt]Bild 1.)[/color] „strömt“ über zwei „Eingänge“ Wasser ein.

„Strom A“ wird durch einen „Schwimmer“ [zu] „abgeschaltet“, wenn die rote Linie erreicht ist. Geschieht dies nicht, wird der Behälter überlaufen !

„Strom B“ hat keine Begrenzung und es wird auch wenn „A“ verschlossen ist, weiter Wasser in den bereits gefüllten Behälter fließen.



Fazit : Mit dieser Konstellation wird der gemeinsame Behälter durch „Strom B“ überlaufen


In den „Behälter“ Bild 2.) „strömt“ nur noch über einen „Eingang“ Wasser ein.

„Strom A“ wird UND "Strom B" werden so durch einen „Schwimmer“ [zu] „abgeschaltet“, wenn die rote Linie erreicht ist.

Da „Strom B“ nun nur über „A“ in den Behälter fließen kann, wird mit diesem „Trick“ verhindert, das der Behälter überlaufen kann.



Alle – so hoffe ich – verstehen nun, die „Ströme“ A und B füllen den Behälter nun gemeinsam und der „Schalter im Zulauf von „A“ verhindert das Überlaufen des Behälters.

[color=nicht erlaubt]A = der zu zahlende Haushaltsstrom[/color]

B = der kostenlose Strom aus der „„Micro Photovoltaikanlage"

„zu“ = der „Sicherungsautomat“ - der schlicht verhindert, das da „etwas überläuft“ :mrgreen:

Wer dennoch beschließt diese Zusammenhänge einfach zu ignorieren, darf sich im Fehlerfall nicht über die möglichen strafrechtlichen und oder zivilrechtlichen Folgen „wundern“. Im Brandfall, könnte das als eine mindest fahrlässige oder aber was sehr viel problematischer wäre, als „grob fahrlässiges Handeln“ ausgelegt werden. :roll: