PV-Vergütung vs. Tarif

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PV-Vergütung vs. Tarif

Beitragvon admin » Sa 17. Mai 2014, 18:22

Was bedeutet "PV-Vergütung vs. Tarif" ?

Wer seine tatsächlichen selbst erzeugte und die nicht messtechnisch erfasste selbst genutzten PV-Leistung nutzt, erhält diese Leistung wie seinen sonstigen Bezug zum gerade gültigen Bezugstarif.

Auch wenn nicht messtechnisch erfasst, wird der phasengleiche Eigenbedarf der eigenen Einspeisung in diesem Moment entnommen. Nicht ganz einfach für Laien, doch welchen "Grund" sollte der elektrische Strom haben, am meinem Bezugszähler vorbei ins Ortsnetz zu fließen. Wenn, das ist wichtig, wenn zum selben Zeitpunkt gerade über eben diesen Bezugszähler Strom in meine elektrische Anlage fließt ?

Weil es keine Messvorrichtung gibt, wird auch der tagsüber selbst erzeugte PV-Strom so "gewertet", als handele es sich um Strom aus dem Ortsnetz. Tatsächlich "teilt" sich der Strom aus dem Ortsnetz die Arbeit, wenn der Strom aus der PV-Anlage nicht ausreicht. Vollkommen logisch bis hin zu 100% Bezug, weil gerade nichts von der PV-Anlage kommt. Aber auch bis 100% Nutzung des Stroms aus der eigenen PV-Anlage, wenn dies gerade ausreicht oder der eigene Bedarf (im Haushalt) darüber liegt.

Warum sollte das irgend jemanden interessieren ?

Ich sehe zwei Gründe dafür. Zum einen steht rein rechnerisch eben nur "im Netz" zur vollen Verfügung, was nicht schon zuvor "selbst abgegriffen wurde". Wer nicht "zählt", kauft im Prinzip auch seinen eigenen Strom zum gerade gültigen Tarif. Damit ist jede selbst genutzte kWh mit derzeit >51% an allen anfallenden Belastungen der vollen EEG-Umlage beteiligt. Es wäre nicht begründbar, warum jemand dann noch über den allgemeinen Preis hinaus weiter belastet werden soll. Da bei Volleinspeisung auch der gesamte Gewinn der sich aus dem Zählerstand des Einspeisezählers ergibt, steuerlich belastet wird, ist der ungezählte Eigenbedarf faktisch teurer als der normale Bezugsstrom. :!:

Wie viel könnte das den sein ? Besser, wie viel Eigenbedarf kann realistisch angenommen werden ? Das wird sicher im Einzelfall sehr unterschiedlich ausfallen, da aber beim gezählten Eigenbedarf zwei prozentuale Größenordnungen unterschieden werden "bis max. 30% der jährlichen PV-Leistung"und "ab >30% theoretisch bis 100%", werden Werte zwischen 20 ... 30% wohl eine realistische Annahme sein. Genau diese Größenordnung wird wie beschrieben bezahlt und steht naturgemäß auch nicht dem "Netz" zur Verfügung. Andererseits verkauft damit das für den Bezug zuständige EVU Strom genau so, als wäre dieser zuvor "normal geliefert" worden.

Das dies der Gesetzgeber "übersehen" haben sollte, ist eher nicht wahrscheinlich. Es ist eher anzunehmen diese "unfreiwillige finanzielle Leistung" wurde klar beabsichtigt. Neben der für Private, sehr hohen Investition in die "Energiewende", leisten alle eine zusätzlichen finanziellen Beitrag. Wer gar seinen Eigenbedarf durch Speicher weiter erhöht, mindert seinen Ertrag weiter (immer vorausgesetzt, die Eigennutzung wird nicht messtechnisch erfasst und abgerechnet).

In Folge habe ich unter Benutzung von WIKIPEDIA Angaben tabellarisch dargestellt wie sich bei der beschriebenen ungezählten Eigennutzung "PV-Vergütung vs. Tarif" immer dann ergeben, wenn Leistung nur "fiktiv" eingespeist wird. Bei einer Jahres PV-Leistung von 5.000 kWh gehe ich davon aus, 20 bis 30% fallen unter "ungezählte Eigennutzung".

Dies bedeutet, für die Leistung zwischen 1.000 und 1.500 kWh fallen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ~51% EEG-Umlage an. Am Beispiel einer über einen Zweirichtungszähler erfassten Eigenleistung einer Anlage die im Jahr 2011 in Betrieb ging zeigt sich deutlich der Unterschied zwischen den beiden Verfahren :

Tarif Bezug 2014 Brutto ...........= -29,28 ct/kWh
Fördersatz Einspeisung ............= +28,74 ct/kWh
Fördersatz Eigennutzung bis 30% = +12,36 ct/kWh

Wer also voll einspeist, kauft auch "seine PV-kWh" für 29,29 ct/kWh "zurück" erhalten hatte er / sie dafür 28,74 ct/kWh.
Somit kostet ihn diese Leistung pro kWh 0,54 ct mehr, als er / sie dafür verrechnen konnte.
Da im Jahr 2011 die Möglichkeit bestand, über „Überschusseinspeisung“ alle "Ströme" so zu erfassen, wie sie physikalisch auch fließen, hätte er /sie statt 0,54 ct/kWh Eigennutzung zuzahlen zu müssen, tatsächlich 12,36 ct/kWh erhalten.

Die daraus entstandene Minderung liegt daher bei -0,54 ct/kWh -12,36 ct/kWh = [color=nicht erlaubt]-12,90 ct/kWh[/color]

Der rechnerische Fehlbetrag liegt also zwischen [color=nicht erlaubt]-130 und -200 €[/color] im Rechnungsjahr 2014. Setzt sich die Preisentwicklung wie bisher fort, wird sich diese Belastung jährlich weiter erhöhen.

Da bereits ab Februar 2012 keine Möglichkeit mehr besteht die beschriebene Überschusseinspeisung zu betreiben, muss ein immer höherer negativer fiktiver Betrag angenommen werden. Ganz krass ist bei genauer Betrachtung das Verhältnis "PV-Vergütung vs. Tarif" ab Juni 2014. Um eine kWh zu bezahlen (29,29 ct), müssen das 2,2741fache zuvor "volleingespeist" werden. Beispiel, von jährlichem Bezug von 3.500 kWh ausgehend, ergibt eine Volleinspeisung von 7.959 kWh/a Kosten minus Nutzen = Null :shock:

Beziehe ich das mal rechnerisch auf die Leistung meiner eigenen PV aus dem Vorjahr (10.085 kWh) währen lediglich 2.126 kWh "übrig", für die es 2.126 kWh x 0,1288 ct/kWh 273,80 € gäbe - mit sinkender Tendenz - bei von Jahr zu Jahr steigender Strompreise. Nach 20 Jahren kämen da stolze 5.476 + 20.503 = 25.979 €uronen zusammen damit kann man ganz sicher eine 12 kWp - Anlage bezahlen und tollen Gewinn machen oder vielleicht doch nicht :?:

Nun das ist Spekulation, ich vermute mal, es werden nur noch Leute PV-Anlagen auf das eigene Dach schrauben, wenn sie schlich keine Einspeisung ins Netz betreiben wollen. Eine batteriegepufferte "maßgeschneiderte" Kleinanlage, welche für größere Zeiträume autarken Inselbetrieb erlaubt, wird die Lösung sein. Synchronisierung mit dem Netz ist dabei eher nicht mehr das "Hauptproblem" - "Lastabwurf" mit anschließendem "sanft eingeleitetem" Netzbetrieb, zu einem für den Akku verträglichem Zeitpunkt, sollte eher keine allzugroße technische Herausforderung sein. Schau mer mal :mrgreen:

Wer noch nicht so recht verstanden hat kann entweder hier über YouTube : Wie funktioniert Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen sich das erklären lassen oder aber Bei SMA interaktiv die Stromflüsse lenken

Wer einen Stromlaufplan sehen möchte findet hier eine PV-Anlage mit Verteilung ohne Selbstverbrauchserfassung ="Volleinspeisung" und dort das Gegenstück „Selbstverbrauchserfassung“ mit „Überschusseinspeisung“
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Re: PV-Vergütung vs. Tarif

Beitragvon admin » Sa 17. Mai 2014, 19:32

Übersicht Tarife und Einspeisevergütungen des selben Jahres bzw. Monats :

hc_051.jpg

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