Wirkungsgrad
Verfasst: So 24. Nov 2013, 18:47
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Also ein Vergleich zwischen dem "Aufwand" der einem "stets kleineren Nutzen" gegenübersteht (BRUTTO und NETTO). Am ungünstigsten ist dieses Verhältnis immer dann, wenn die sich ergebende Different keinerlei Nutzen zurechnen kann.
Ein Beispiel ist die inzwischen praktisch per Gesetz aus dem "Verkehr gezogene" Glühlampe. Zunächst muss man den Hauptnutzen betrachten. Die Glühlampe dient der Beleuchtung. Das ist ihr einziger Verwendungszweck. Und so sieht das Verhältnis aus :
Nach der Beurteilung die heute EE „zuteil wird“, hätte eine solche Konstruktion niemals Verwendung finden dürfen. Dennoch wurde und wird dieses Beleuchtungsmittel weltweit milliardenhaft verwendet. Als nun die EU dieses Leuchtmittel per Gesetz „aus dem Verkehr zieht“, stößt die zum Teil auf Widerstand. Dabei sind längst erprobte Beleuchtungsmittel erhältlich, die wesentlich günstigere Wirkungsgrade aufweisen. Hier wird der Zwiespalt zwischen technisch wissenschaftlichen Gegebenheiten und irrationalen menschlichen Gefühlen sichtbar.
Wie irrational, kann nur noch dort beobachtet werden wo plötzlich ein ungünstiger Anlagenwirkungsgrad (der sehr viel günstiger ist), als „Totschlagkriterium“ herhalten soll. Unabhängig von den rationalen Begründungen, werden auf den ersten Blick ungünstige systemimmanente Gründe als Ablehnungsgrund genutzt.
Doch am Beispiel der Glühlampe wird (rational betrachtet) schnell klar, auch alle nähere Umstände verdienen eine Betrachtung und Neubewertung.
Erstens, außer den damals üblichen Leuchtmitteln (Holz, Tran, Petroleum, Gas u.ä.) stand kein so lichtstarkes Leuchtmittel zur Verfügung. Da auch alle anderen „Leuchtmittel“ vergleichbar schlechte Wirkungsgrade aufweisen, war der Wirkungsgrad dieses neuen Leuchtmittels zunächst völlig nebensächlich. Allerdings nur solange, bis andere im Wirkungsgrad günstigere verfügbar wurden. Die inzwischen weitverbreiteten Leuchtstofflampen hat ein bis zu 5fach besseren Wirkungsgrad und der stark gefallene Preis hat seit Jahrzehnten zu eine immer größer werdende weltweite Verbreitung geführt.
Doch, wenn bei der Glühlampe 95% der eingespeisten Energie als Wärme „verloren gehen“, lohnt es sich da nicht genauer hinzusehen unter welchen Umständen die ein „Verlust“ darstellt ? Völlig klar, im Freien, völlig unabhängig von der Jahreszeit, ist Wärme von unnötig bis unerwünscht. Anders in geschlossenen Räumen, dort ist jahreszeitabhängig eine Steigerung das Gesamtwirkungsgrads in der Heizperiode und in der übrigen Jahreszeit eine unerwünschte Erwärmung der Räume die Folge des selben Leuchtmitteleinsatzes. Letzteres kann zu einer Erhöhung der „energetischen Verluste“ führen, wenn die betroffenen Räume gekühlt werden müssen.
Nicht nur theoretisch werden (müssen) Beleuchtung, in Betrieb befindliche Geräte und die in den Räumen anwesenden Personen bei der „Wärmebedarfsberechnung“ bzw. „Kühlbedarfsberechnung“ voll berücksichtigt. Es muss also immer das komplette „Bild“ betrachtet werden, um beurteilen zu können, ob eine techn. Konstellation „günstig“ ist. Ähnlich wie bei der vorausgegangenen Überlegung, müssen ALLE Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden, bevor etwas beurteilt werden kann.
Bei Beleuchtung von Räumen ist die Entwicklung noch keineswegs abgeschlossen wie diese Quelle zeigt.
Der Wirkungsgrad ist ein Maß für die Effizienz von Energiewandlungen und Energieübertragungen. Er ist eine dimensionslose Größe und beschreibt das Verhältnis der Nutzleistung P zur zugeführten Leistung P
Also ein Vergleich zwischen dem "Aufwand" der einem "stets kleineren Nutzen" gegenübersteht (BRUTTO und NETTO). Am ungünstigsten ist dieses Verhältnis immer dann, wenn die sich ergebende Different keinerlei Nutzen zurechnen kann.
Ein Beispiel ist die inzwischen praktisch per Gesetz aus dem "Verkehr gezogene" Glühlampe. Zunächst muss man den Hauptnutzen betrachten. Die Glühlampe dient der Beleuchtung. Das ist ihr einziger Verwendungszweck. Und so sieht das Verhältnis aus :
Nach der Beurteilung die heute EE „zuteil wird“, hätte eine solche Konstruktion niemals Verwendung finden dürfen. Dennoch wurde und wird dieses Beleuchtungsmittel weltweit milliardenhaft verwendet. Als nun die EU dieses Leuchtmittel per Gesetz „aus dem Verkehr zieht“, stößt die zum Teil auf Widerstand. Dabei sind längst erprobte Beleuchtungsmittel erhältlich, die wesentlich günstigere Wirkungsgrade aufweisen. Hier wird der Zwiespalt zwischen technisch wissenschaftlichen Gegebenheiten und irrationalen menschlichen Gefühlen sichtbar.
Wie irrational, kann nur noch dort beobachtet werden wo plötzlich ein ungünstiger Anlagenwirkungsgrad (der sehr viel günstiger ist), als „Totschlagkriterium“ herhalten soll. Unabhängig von den rationalen Begründungen, werden auf den ersten Blick ungünstige systemimmanente Gründe als Ablehnungsgrund genutzt.
Doch am Beispiel der Glühlampe wird (rational betrachtet) schnell klar, auch alle nähere Umstände verdienen eine Betrachtung und Neubewertung.
Erstens, außer den damals üblichen Leuchtmitteln (Holz, Tran, Petroleum, Gas u.ä.) stand kein so lichtstarkes Leuchtmittel zur Verfügung. Da auch alle anderen „Leuchtmittel“ vergleichbar schlechte Wirkungsgrade aufweisen, war der Wirkungsgrad dieses neuen Leuchtmittels zunächst völlig nebensächlich. Allerdings nur solange, bis andere im Wirkungsgrad günstigere verfügbar wurden. Die inzwischen weitverbreiteten Leuchtstofflampen hat ein bis zu 5fach besseren Wirkungsgrad und der stark gefallene Preis hat seit Jahrzehnten zu eine immer größer werdende weltweite Verbreitung geführt.
Doch, wenn bei der Glühlampe 95% der eingespeisten Energie als Wärme „verloren gehen“, lohnt es sich da nicht genauer hinzusehen unter welchen Umständen die ein „Verlust“ darstellt ? Völlig klar, im Freien, völlig unabhängig von der Jahreszeit, ist Wärme von unnötig bis unerwünscht. Anders in geschlossenen Räumen, dort ist jahreszeitabhängig eine Steigerung das Gesamtwirkungsgrads in der Heizperiode und in der übrigen Jahreszeit eine unerwünschte Erwärmung der Räume die Folge des selben Leuchtmitteleinsatzes. Letzteres kann zu einer Erhöhung der „energetischen Verluste“ führen, wenn die betroffenen Räume gekühlt werden müssen.
Nicht nur theoretisch werden (müssen) Beleuchtung, in Betrieb befindliche Geräte und die in den Räumen anwesenden Personen bei der „Wärmebedarfsberechnung“ bzw. „Kühlbedarfsberechnung“ voll berücksichtigt. Es muss also immer das komplette „Bild“ betrachtet werden, um beurteilen zu können, ob eine techn. Konstellation „günstig“ ist. Ähnlich wie bei der vorausgegangenen Überlegung, müssen ALLE Gesichtspunkte gegeneinander abgewogen werden, bevor etwas beurteilt werden kann.
Bei Beleuchtung von Räumen ist die Entwicklung noch keineswegs abgeschlossen wie diese Quelle zeigt.