Strom gegen Vorkasse ? Prepaid-Strom ?

Gestern (2014.05.19) beim „MPS Energie Gespräch Mannheim - Energiewende sozial gestalten!“ wurde das Thema „Strom“ (aka. Elektrizität) für alle oder eben nur, wer über ein entsprechendes Einkommen verfügt, diskutiert. Was könnte getan werden um Menschen die von Sozialhilfe abhängig (selbstverständlich auch alle anderen) die von den steigenden Strompreisen betroffen sind „getan“ werden ?
Da ist zum einen ein „politischer Ansatz“, Strom als unverzichtbaren Teil des Lebens genauso anzuerkennen, wie das Recht auf „Informationsfreiheit“
„... aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ = „Rezipientenfreiheit“
Zu moderner Kommunikation gehören nicht erst seit Heute, Radio, Fernsehen und nun auch das Internet. Ohne Strom – verfügbare Elektrizität – geht da eigentlich nichts.
Amnesty International – Themengruppe Meinungsfreiheit meint dazu :
Selbst wer kein Fach-frau/mann ist, wird feststellen „ der gesamte Prozess des Sich-Informierens“ ist also Teil eines Grundrechts. Der Aspekt, das dies ohne einen permanenten Zugang zu Elektrizität eher nicht möglich ist, wird nur dem klar, der keine Elektrizität zur Verfügung hat. Möglicherweise dürfte also schon aus diesem Grund der „gewaltsame Entzug“ Strom aus öffentlichen Netzen mindestens verfassungsrechtlich problematisch sein.
Die praktische Frage, wie verhindere ich selbst, als davon eventuell Betroffene(r) erzwungene Abschaltungen ? Wenn schon keine (mir bekannten) Reglungen darüber bestehen was „verfügbar“ bedeuten könnte, so lässt es sich sicher durch entsprechendes Verhalten beeinflussen, wann und wie intensiv jemand diese kostenpflichtige Versorgung nutzt.
Neben der Nutzung im nur beispielhaft dargestellten Bereich „Information“ erfüllt elektrischer Strom eine Reihe von wichtigen Aufgaben in der täglichen Lebensgestaltung. Nahezu alle Bereiche (Nahrungszubereitung, Nahrungslagerung, Reinigung und und) sind davon betroffen.
Bleibt die Frage was ist „zumutbar“ - wo könnte die untere Grenze „wie viele kWh“ stehen z.B. einem sog. „Harz4 Empfänger“ oder anderen Personengruppen maximal zu ?
ein ZITAT :
Unabhängig ob das alles so gerechtfertigt ist, ob „Politik“ Änderungen vornimmt, es könnte nicht ganz abwegig sein dem Betroffenen ein gewisses Maß an „Mitarbeit“ abzuverlangen. Darauf möchte ich im nächsten Beitrag näher eingehen.
Da ist zum einen ein „politischer Ansatz“, Strom als unverzichtbaren Teil des Lebens genauso anzuerkennen, wie das Recht auf „Informationsfreiheit“
GG Artikel 5 „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
„... aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ = „Rezipientenfreiheit“
Zu moderner Kommunikation gehören nicht erst seit Heute, Radio, Fernsehen und nun auch das Internet. Ohne Strom – verfügbare Elektrizität – geht da eigentlich nichts.
Amnesty International – Themengruppe Meinungsfreiheit meint dazu :
„Grundrechtlich geschützt ist der gesamte Prozess des Sich-Informierens von der Entgegennahme der Information bis hin zur aktiven Beschaffung der Information einschließlich ihrer Aufbereitung und Speicherung. Durch die Information geschützt sind dadurch auch der Kauf und Betrieb von Radio- und Fernsehgeräten, das Kopieren von Daten und das Aufnehmen auf Videos.“
Selbst wer kein Fach-frau/mann ist, wird feststellen „ der gesamte Prozess des Sich-Informierens“ ist also Teil eines Grundrechts. Der Aspekt, das dies ohne einen permanenten Zugang zu Elektrizität eher nicht möglich ist, wird nur dem klar, der keine Elektrizität zur Verfügung hat. Möglicherweise dürfte also schon aus diesem Grund der „gewaltsame Entzug“ Strom aus öffentlichen Netzen mindestens verfassungsrechtlich problematisch sein.
Die praktische Frage, wie verhindere ich selbst, als davon eventuell Betroffene(r) erzwungene Abschaltungen ? Wenn schon keine (mir bekannten) Reglungen darüber bestehen was „verfügbar“ bedeuten könnte, so lässt es sich sicher durch entsprechendes Verhalten beeinflussen, wann und wie intensiv jemand diese kostenpflichtige Versorgung nutzt.
Neben der Nutzung im nur beispielhaft dargestellten Bereich „Information“ erfüllt elektrischer Strom eine Reihe von wichtigen Aufgaben in der täglichen Lebensgestaltung. Nahezu alle Bereiche (Nahrungszubereitung, Nahrungslagerung, Reinigung und und) sind davon betroffen.
Bleibt die Frage was ist „zumutbar“ - wo könnte die untere Grenze „wie viele kWh“ stehen z.B. einem sog. „Harz4 Empfänger“ oder anderen Personengruppen maximal zu ?
ein ZITAT :
„Hier ist zu unterscheiden zwischen Heizkosten und sonstigen Mietnebenkosten, wie Warmwasser, Strom usw. Die Kosten für Strom, Warmwasser oder Gas zum Kochen werden nicht übernommen und sind demnach aus der Regelleistung zu bestreiten.
Übernommen werden jedoch angemessene Heizungskosten. In den Fällen, in denen Warmwasser nicht über einen elektrischen Boiler, sondern über die Heizungsanlage erzeugt wird, sind die Kosten hierfür von der Summe der Kosten für Heizung abzuziehen und vom Leistungsempfänger aus der Regelleistung zu begleichen.
Üblich ist hier je nach Ort ein Abzug in Höhe von bis zu 18 % von den Heizungskosten. Einige Träger legen hierbei auch einen Festbetrag pro m² Wohnfläche fest.“
Weiter :
„Mehrbedarf: Kosten für Warmwasser
In Fällen, in denen der Leistungsbezieher eine Technik zur lokale Warmwasseraufbereitung wie beispielsweise Durchlauferhitzer oder Warmwasserboiler nutzt werden die hierfür anfallenden Kosten ab dem Jahr 2011 in Form eines pauschalen Mehrbedarfszuschlag vom Leistungsträger übernommen.“
Unabhängig ob das alles so gerechtfertigt ist, ob „Politik“ Änderungen vornimmt, es könnte nicht ganz abwegig sein dem Betroffenen ein gewisses Maß an „Mitarbeit“ abzuverlangen. Darauf möchte ich im nächsten Beitrag näher eingehen.