Ob das endlich mal eine längst überfällige Diskussion „lostritt“ ?Dieses „System“ (ohne Eigenverbrauchsmessung) hat die denkbar größte Wirkung, wenn kein "mA" in das öffentliche Stromnetz abfließt. Dann wird die komplette PV-Produktion mit sämtlichen Aufschlägen belastet. Strom der tatsächlich durch das öffentliche Netz fließt ist davon nicht betroffen.

Bei allen "Altverträgen" wurde und wird bereits jeder Eigenverbrauch mit 100% allen zusätzlichen Kosten belastet (das habe ich längst über "physikalischen Logik" nachgewiesen). Der Satz (aus dem BDEW Zitat) :
"Geeignet wäre eine pauschalierte Abrechnung der EEG-Umlage auf Basis der installierten Leistung ohne großen bürokratischen oder technischen Aufwand."
beweist, diese Leute sind da in „Anerkennung der physikalischen Tatsachen“längst weiter, als ganz offensichtlich das Lager der Befürworter EE.
Das damit von allen Betreibern von PV-Kleinanlagen (allen seit 1999) der Förderung, eben diese EE die sie zuvor selbst "geschaffen haben" (private Investitionen in Milliardenhöhe) auch über den unvermeidbaren „stillen Eigenverbrauch“ selbst schon „zwangsgefördert“ haben, wird einfach ignoriert.
Das dies „die andere Seite“ verschweigt, wundert mich nicht, das dies von den Verbänden der PV-Betreiber ebenfalls ignoriert wurde, verwundert mich dagegen sehr !
Meine vorsichtigen anfänglichen Einwände welche den „physikalischen Stromfluss“ als Basis hatten, wurden – weil nicht gemessen (aber durchaus messbar !) – als Argument verworfen. Doch hier gilt auch was nicht gemessen wird (warum auch immer), existiert dennoch, wenn die physikalischen Grundlagen dafür beweisbar sind. Ein solches Argument zu verschmähen ist einer der größten taktischen, wenn nicht gar strategischen Fehler in einem Kampf der nun als weitgehend verloren gelten muss. Das nun die Gegenseite genau dieses physikalische Phänomen nutzen möchte um „Neuanlagen“ damit zu belasten – pauschal, um die Messung zu vermeiden spricht Bände !
Doch wie kurzsichtig muss man sein, wenn man („wir“) dies nicht aufgreift ? Als Beweis, als Argument, hier wird das Netz (das Niederspannungsortsnetz in aller Regel) überhaupt nicht genutzt ! Dieser („zu pauschalisierende Strom“) fließt ausschließlich im privaten heimischen „Netz“, in dessen Hausverteilung). Darüber zu diskutieren könnte (noch immer) durchaus „lohnenswert“ sein und das nicht nur bei PV-Kleinanlagen. Jede Form von EE die private Netze überhaupt nicht „verlässt“ ist gleichermaßen betroffen.
Wer sich auf eigene Kosten einen Zweirichtungszähler setzen lässt und die Stromführung entsprechend ändert, könnte seinen Eigenverbrauch auf die kWh nachweisen und (zumindest theoretisch) Geld sparen. (zur Verdeutlichung einfach mal oben „Rainer“ klicken und den vereinfachten Stromlaufplan meiner eigenen Anlage betrachten)
1. Argument : Was überhaupt nicht im öffentlichen Netz ankommt, kann zumindest, wenn man da Logik zulässt, auch nicht belastet werden.
2. Argument : Was im öffentlichen Netz „fließt“ kann, wenn die Regeln dort so sind, pauschal mit allen Netzkosten belastet werden.
Hilfsargument – der StVO entliehen :
„Alle Ordnungsvorschriften des Straßenverkehrsrechts (StVG, StVO, StVZO) können wegen ihrer spezifischen Ordnungsfunktion nur auf öffentlichen Straßen und Verkehrsflächen Geltung beanspruchen. Auf privatem Gelände haben sie keine direkte Geltung, sofern der private Flächeneigentümer dies nicht will.
[color=nicht erlaubt]Auf Privatgelände ohne öffentlichen Verkehr können daher auch keine Verkehrsordnungswidrigkeiten von der Polizei oder beispielsweise von kommunalen Ordnungsbehörden verfolgt werden.[/color]“
Man möge diese „Analogie“ bezweifeln oder als lächerlich abtun, Tatsache ist, die Hausinstallation unterliegt zwar allen DIN-VDE Vorschriften, bleibt aber dennoch im ausschließlich privatem Eigentum des Betreibers (mit allen Verpflichtungen die ihm daraus erwachsen). Weitergehende Eingriffe in diesen Bereich kämen einer Enteignung gleich. Ob das in einem demokratischen Staat mit dem GG als Basis möglich sein kann – ein GG, welches gerade privates Eigentum explizit schützt, bezweifle hoffentlich nicht nur ich.
Vermutlich muss erst höchstrichterlich eine Grenze für fiktive Belastungen, welche nichts anderes, als Formen der „stillen“ aber dennoch wirksamen Enteignung sind, gezogen werden.
Eine Diskussion, welche sich damit auseinandersetzt, erscheint mir längst überfällig !